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Amtlicher Lichtbildausweis (gültig) oder mindestens 150 € (Skates),
300 € (Rad)
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Der Betrieb der Leihgeräte erfolgt auf eigene Gefahr
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Offensichtliche Schäden an den Leihgeräten müssen zu Leihbeginn
gemeldet werden
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Der Entleiher haftet für sämtliche durch Ihn bzw. durch Weitergabe
an andere entstandene Schäden in vollem Umfang (auch über die
geleistete Kaution hinaus) im Diebstahlfall (polizeiliche Anzeige notwendig)
haftet der Entleiher zu 50% des Neuwertes
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Mindestleihdauer beträgt 1 Stunde, danach wird jede angefangene 1/2
Stunde verrechnet (10 Min. Toleranz!!)
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Bei Schulklassen trägt die Lehrperson die Haftung für alle Leihgeräte
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